Wer wird gefördert?
Wer kann gefördert werden?
- Natürliche Personen
- rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft
- Betriebe aus dem Agrarbereich
- juristische Personen
- sonstige Einrichtungen, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater.
