Was sind die Voraussetzungen?
Was sind die Voraussetzungen?
-
Wohngebäude, deren Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt wurde bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.
-
Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.
-
Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Wer kann gefördert werden?
-
Natürliche Personen
-
rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft
-
Betriebe aus dem Agrarbereich
-
juristische Personen
-
sonstige Einrichtungen, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen