Energieausweis - (ab) wann?
Der Energieausweis ist Pflicht !
Und zwar für alle Gebäude unabhängig vom Baujahr und von der Nutzung.
Ausnahmen:
Denkmal geschützte Gebäude und Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
Wärmebedarfsausweise nach § 12 der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (kurz WschVO 95) gelten ebenfalls als Energieausweise im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 EnEV.
Immer gilt:
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Der Energieausweis wird jeweils für 10 Jahre ausgestellt, beginnend mit dem Tag der Ausstellung. Nach Ablauf dieser 10 Jahre muss der Energieausweis erneut ausgestellt werden. |